Vogelgrippe im Lande – Alles zum H5N5 Virus - AniForte

Vogelgrippe im Lande – Alles zum H5N5 Virus

Die Vogelgrippe-Fälle in Deutschland steigen. Stellt der Virus eine Ansteckungsgefahr für Deinen Hund dar? Erfahre alles über die übertragbare Krankheit.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt, breitet sich weiter in Deutschland aus. Immer wieder müssen wir in den Nachrichten von unzähligen getöteten Tieren in Geflügelhaltungen lesen. Auch andere europäische Länder melden täglich neue Fälle. Sicher fragst Du dich, ob auch Dein Hund auf Spaziergängen durch die Krankheit mit dem hochansteckenden Erreger H5N8 oder dem neu aufgetretenen Vogelgrippe-Virus H5N5 gefährdet ist. Auch wenn bei Hund und Katze noch keine Infektion aufgetreten ist, besteht in vielen Regionen Leinenpflicht. Erfahre alles über die für Vögel hochansteckende Krankheit und wie Du Dich beim Spazierengehen mit Deinem Hund richtig verhältst.

Warum die Vogelgrippe so gefährlich ist

Die Geflügelpest ist inzwischen in 23 europäischen Ländern aufgetreten. Alle Bundesländer außer dem Saarland kämpfen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe. Wird Dir ein Fall der Tierseuche bekannt, ist dieser meldungspflichtig.

Wie der Name schon sagt, tritt der aviäre Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N8 besonders bei Vögeln auf. Zunächst waren vor allem Hühner und Puten betroffen, mittlerweile breitet sich der Virus auch in der freien Natur und in Zoos aus. Besonders gefährdet sind Enten und Gänse als Virusträger und -überträger, bei Wildvögeln kann der Virus eher unauffällig bleiben. Auch Schwäne und Möwen können Überträger sein. So kann es trotz Schutzmaßnahmen immer wieder zur Ansteckung von Hausgeflügelbeständen kommen. Gerade die Zugvögel spielen in der rasanten Verbreitung des Virus eine große Rolle. Aktuell sind bereits 46 verschiedene Vogelarten infiziert.

Symptome der Vogelgrippe

Betroffene Vögel erkennst Du an folgenden Symptomen:
• Niedergeschlagenheit
• Appetitlosigkeit
• Legeunlust
• Hochgradige Apathie
• Fieber
• Husten & Niesen
• Atemnot
• Ausgeprägtes Kropfödem
• Schwellung und Blaufärbung von Kamm, Kehllappen und Füße aufgrund der Blutanstauung
• Zentralnervöse Störungen
• Wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall

Plötzlich auftretende Todesfälle sind ebenfalls vertreten. Verdachtsfälle sollten umgehend beim örtlichen Veterinäramt gemeldet werden.

Ansteckungsgefahr durch die Vogelgrippe für Mensch und Tier

Beim Menschen sind bisher keine Krankheitsfälle durch die Erreger H5N8 und H5N5 bekannt. Dennoch solltest Du wissen, wie die Vogelgrippe übertragen wird, da der Mensch indirekt den Erreger über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe, Hände, Futter, Mist etc. übertragen kann. Die meisten Tiere infizieren sich über die Luftwege, Sekrete und Exkrete und im direkten Kontakt von Tier zu Tier. Auch eine Verbreitung über die Luft ist möglich.

Ist die Vogelgrippe ansteckend für Deinen Hund?

Die gute Nachricht zuerst: Eine Infektion mit der Vogelgrippe konnte bisher weder bei Katzen noch Hunden festgestellt werden. Trotzdem sind Hundebesitzer in vielen Bundesländern gezwungen, ihre Tiere an die Leine zu nehmen. Diese Sperr- oder Beobachtungsgebiete werden Dir durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Ziel ist, dass unsere Vierbeiner den Vogelgrippe-Erreger nicht verbreiten, etwa weil der Kot infizierter Tiere an den Pfoten oder im Fell haftet oder tote Vögel von Hund oder Katze verschleppt werden. Sperrbezirke gelten für 21 Tage, wenn es keine neuen Seuchenfälle gibt, Beobachtungsgebiete für 15 Tage.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe

Eine Maßnahme wäre eine Impfung gegen die Vogelgrippe. Dies ist doch ein kontroverses Thema. Die Impfung schützt zwar vor den Symptomen, aber nicht vor der Infektion, d.h. die geimpften Vögel können weiterhin den Virus übertragen. Es besteht die Gefahr, dass die Vogelgrippe durch eine Impfung unentdeckt bleibt und sich so unkontrolliert ausbreitet. Daher ist die Impfung eine umstrittene Maßnahme.

Wurde ein Verdachtsfall von Vogelgrippe von den Behörden untersucht und bestätigt, werden Maßnahmen eingeleitet, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Es werden ein 3 km großer Sperrbezirk und ein 10 km großes Beobachtungsgebiet angeordnet. Die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen ebenfalls der Verdacht des Ausbruchs besteht, werden gesäubert. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Danach werden auch die Betriebe mit Geflügel in einem bestimmten Umkreis um das Seuchengehöft geräumt. Gleichzeitig versucht man durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Vogelgrippe-Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

In den errichteten Sperrbezirken gilt dann der Leinenzwang für Deinen Hund. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist jedoch unbedenklich, da der Virus bereits bei +70° Celsius abgetötet wird. Nach der üblichen küchenmäßigen Zubereitung ist er also unschädlich.

Weitere Informationen findest Du unter:

www.bfr.bund.de/cm/343/aktueller-vogelgrippe-ausbruch-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf

Als Hundebesitzer kannst Du durch Einhaltung der Hinweise zur Verhinderung der Virus-Verbreitung beitragen und so andere Tiere schützen.

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